Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
ÖKOTECH Systembau AG, Kobelwies 7, 9463 Oberriet

Normen
Für die Parteien sind folgende Grundlagen in nachstehender Reihenfolge verbindlich:
1. Die besonderen Vereinbarungen gemäss Auftragsbestätigung.
2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ÖKOTECH Systembau AG. Allgemeine Bedingungen des Bestellers sind nicht verbindlich, auch dann nicht, wenn sie der Bestellung beigelegt wurden.
3. SIA-Norm 118 und 265 „Holzbau und die Empfehlung 265/1 „Holzwerkstoffe“. Gültig ist die zur Zeit der Auftragsbestätigung geltende Fassung.
4. Im Übrigen gilt das schweizerische Obligationenrecht unter Ausschluss des Übereinkommens zum Wiener Kaufrecht.

Vertragsabschluss
Die Offerte der ÖKOTECH Systembau AG ist während längstens 30 Tagen ab Offert-Datum verbindlich.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Besteller der ÖKOTECH Systembau AG deren Auftragsbestätigung ohne Änderung unterzeichnet zustellt, oder eine mündliche Zusage erteilt.
Widerruft der Besteller einen bereits erteilten Auftrag, ist ÖKOTECH Systembau AG berechtigt, nebst Ersatz des vollen Schadens eine Stornogebühr von 10% der Auftragssumme zu verlangen.
Verbesserungen oder kleine technische Änderungen am Vertragsgegenstanddurch ÖKOTECH Systembau AG bezüglich der Bauart oder der Ausführung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Pläne und technische Unterlagen / Beratung
Sämtliche Pläne und Unterlagen, die zur Erstellung der Bauteile notwendig sind, sind vom Besteller rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Details von Bauteilübergängen, die nicht zur Leistung der ÖKOTECH Systembau AG gehören, sind vom Besteller zu lösen und rechtzeitig bereitzustellen.
Hinweise, Vorschläge und Beispiele in den ÖKOTECH Systembau AG Publikationen und durch deren Mitarbeiter erfolgen unentgeltlich und ohne Gewähr, in der Regel auch ohne Berücksichtigung ausserordentlicher Beanspruchung. Sie entsprechen den heutigen Erkenntnissen und beziehen sich auf normale Fälle wie sie in der Praxis häufig vorkommen. In den ÖKOTECH Systembau AG Publikationen angegebene Werte sind Rechenwerte.

Lieferbedingungen / Lieferfristen
Ist die Lieferfrist als Zeitraum und nicht als Termin angegeben, beginnt sie mit der Zustellung der unterzeichneten Auftragsbestätigung. Jede Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn ÖKOTECH Systembau AG die Angaben oder Unterlagen nicht rechtzeitig erhält, wenn diese vom Besteller nachträglich geändert werden oder wenn Teilzahlungen nicht fristgerecht erfolgen.
Wenn sich die Lieferfrist aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verschiebt, die Bauteile aber zur Auslieferung bereitstehen, ist die Lieferbereitschaft erfüllt.
Gerät ÖKOTECH Systembau AG mit der Lieferung in Verzug, ist der Besteller berechtigt, schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen anzusetzen. Liefert ÖKOTECH Systembau AG auch innert dieser Nachfrist nicht, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche aus verspäteter Lieferung werden ausgeschlossen.
Im Falle von Betriebsstörungen, unvorhersehbaren Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, Streik, Ausfall der Energieversorgung, Verkehrssperrungen etc. sowie in Fällen von höherer Gewalt ist ÖKOTECH Systembau AG berechtigt, neue Lieferfristen, -termine festzusetzen oder vom Vertrag ohne Kostenfolge zurückzutreten.
Die Wahl der Lieferanten obliegt dem ausführenden Unternehmer.

Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit der Bereitstellung des Liefergutes zum Transport, spätestens mit der Anzeige der Lieferbereitschaft auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, wer den Transport besorgt und die Transportkosten bezahlt.

Ausmass Holzelementbau
Das Ausmass der Aussenwände wird über die Fläche berechnet, Referenzpunkt Aussenkante Wand. Wandöffnungen grösser 2m2 werden abgezogen. Das Ausmass der Decken wird über die Fläche berechnet, Referenzpunkt Aussenkante Wand. Deckenöffnungen grösser 2m2 werden abgezogen. Ausbildung von Öffnungen bei Wand und Decken werden separat ausgeführt und verrechnet.
Das Ausmass der Innenwände wird über die Fläche berechnet. Wandöffnungen grösser 2m2 werden abgezogen, Referenzpunkt Rohbauhöhe. Örtliche Vorbauten und Steigzonen werden separat ausgeführt und verrechnet.

Transport
Die Zufahrt zur Baustelle muss für einen Sattelschlepper 40T oder für einen LKW mit Anhänger gewährleistet sein. (Länge 20.00m, Breite 2.50m, Höhe 4.00m) Auf oder an der Baustelle muss eine Abstellmöglichkeit für Wechselpritschen oder Anhänger zur Verfügung stehen, max. Gefälle 3%.
Auf der Baustelle muss der Sattelschlepper bzw. LKW umgehend entladen werden. Ab 1.5h Standzeit werden 100.-CHF/h in Rechnung gestellt. Für die Verkehrssicherheit im Baustellenbereich ist der Besteller verantwortlich.
Sonderbewilligungen für Überhöhe, -breite, -länge werden separat in Rechnung gestellt.
Die fachgerechte Entsorgung von transportbedingten Einlagen (Latten, Klötze, Folien etc.) zum Schutz der Elemente ist Sache des Bestellers.
Spannset Seile etc. sowie Werbetransparente sind Eigentum der ÖKOTECH Systembau AG resp. des Spediteurs.

Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt
Alle Preise verstehen sich exkl. der jeweils gültigen MwSt.
Teilzahlungen der Auftragssumme ohne Skonto sind wie folgt fällig:
10% bei Auftragsbestätigung, innert 14 Tagen
40% bei Materialanlieferung am Werk, innert 14 Tagen
40% bei Lieferung / Lieferbereitschaft, innert 14 Tagen
10% bei Schlussrechnung, innert 30 Tagen

Kommt der Besteller mit einer Teilzahlung in Verzug, ist ÖKOTECH Systembau AG berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen SOFORT einzustellen. Erfüllt der Besteller seine Zahlungsverpflichten auch nach Ansetzung einer Nachfrist von 10 Tagen nicht, ist ÖKOTECH Systembau AG berechtigt, weiterhin Erfüllung zu erlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall ist der Besteller verpflichtet, für den direkten und indirekten Schaden vollen Ersatz zu leisten. Der Besteller tritt in diesem Fall alle Ansprüche gegenüber seinem Endkunden an ÖKOTECH Systembau AG ab.
Bis zur vollständigen Bezahlung der bestellten Bauteile bleibt die Ware im Eigentum der ÖKOTECH Systembau AG. ÖKOTECH Systembau AG ist zur Durchsetzung des Eigentumsvorbehalts berechtigt, das Gelände und das Werk des Bestellers zu betreten und sich die im Eigentum von ÖKOTECH Systembau AG befindlichen Waren zu behändigen und mitzunehmen.

Gewährleistung / Folgeschäden
ÖKOTECH Systembau AG leistet für die gelieferte Ware Gewähr gemäss AGBG. Die gelieferte Ware ist vom Besteller sofort zu überprüfen. Offene Mängel sind sofort nach Lieferung schriftlich anzuzeigen, ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Verdeckte Mängel müssen sofort nach der Entdeckung, sprich innerhalb von 7 Tagen, schriftlich gerügt werden, ansonsten gilt die Ware als genehmigt.
ÖKOTECH Systembau AG leistet Gewähr für Ersatzlieferung und Nachbesserung der mangelhaften Ware. Ausgeschlossen sind alle weiteren Ansprüche wie Wandelung, Minderung oder Ersatz des Mangelfolgeschadens.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf natürliche Abnutzung, mangelhafte Wartung, übermässige Beanspruchung, unsachgemässe Eingriffe von Dritten sowie unsachgemässe Montage zurückzuführen sind. ÖKOTECH Systembau AG - Elemente müssen bei Lieferung sofort trocken eingebaut und vor Witterungseinflüssen geschützt werden. Ist die Montage nicht möglich, müssen die Elemente auf einem ebenen und vor Feuchtigkeit geschützten Lagerplatz gelagert werden. Die Kosten für Zwischendeponien sowie das Schützen der Bauteile gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso ausgeschlossen sind Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass die von der ÖKOTECH Systembau AG erteilten Weisungen nicht oder nur teilweise befolgt wurden.
Der Versicherungsschutz wird durch eine Bauwesen- und Bauherrenhaftpflichtversicherung durch den Bauherrn sichergestellt.

Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Gerichtsstand für Streitigkeiten ist ausschliesslich Altstätten (St. Gallen).
Anwendbares Recht ist Schweizer Recht.